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   BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84   

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https://dejure.org/1987,7403
BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84 (https://dejure.org/1987,7403)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1987 - 6 AZR 138/84 (https://dejure.org/1987,7403)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - 6 AZR 138/84 (https://dejure.org/1987,7403)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.08.1979 - 6 C 5.78
    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Vergleiche abweichende Ansicht des BVerwG im Urteil vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 = ZBR 1980, 125.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage eines im Ausland beschäftigten Beamten mit Urteil vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - (ZBR 1980, 125 ff.) entschieden hat, daß bei der Berechnung des Mietzuschusses nach § 57 Abs. 1 BBesG für im Ausland erworbene Hausgrundstücke eine fiktive Miete unter Zugrundelegung der ortsüblichen Sätze für vergleichbare Objekte maßgebend, die entgegenstehende Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) insoweit unbeachtlich sei, wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) mit Wirkung vom 1. Januar 1986 § 57 BBesG durch einen Absatz 2 wie folgt ergänzt:.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 21. August 1979 (aaO) auf die Klage eines Beamten entschieden hatte, § 28 BBesG a.F., dem Vorläufer des § 57 BBesG, gebe dem Eigentümer einer Auslandswohnung einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschuß auf der Grundlage eines fiktiven Mietzinses, hat der Gesetzgeber nämlich die Regelung der BBesGVwV zu § 57 (hier Nr. 57.1.6) als Absatz 2 in das Bundesbesoldungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1986 eingefügt.

    Einer Vorlage der Sache an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 RsprEinhG bedarf es nicht, obschon es auch in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - (ZBR 1980, 125 ff.) entschiedenen Fall um die Gewährung eines Zuschusses zu den Aufwendungen eines Eigenheimes ging.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAGE 46, 308, 313 f.= AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit zahlreichen weiteren Nachweisen) ist für die Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen.
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Abgesehen davon, daß Gesetzesmaterialien keine selbständige Bedeutung haben, sondern nur in Betracht kommen können, wenn der aus ihnen herzuleitende Wille der gesetzgebenden Körperschaft einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., § 55 I 1; BAGE 18, 345, 358 = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG; BGHZ 46, 74, 79 f. und 62, 340, 345 ff.), sind diese Voraussetzungen hier aber nicht gegeben, da der Gesetzeswortlaut eindeutig und unmißverständlich allein auf gemietete Wohnungen und die durch diese entstehenden Aufwendungen abstellt.
  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Abgesehen davon, daß Gesetzesmaterialien keine selbständige Bedeutung haben, sondern nur in Betracht kommen können, wenn der aus ihnen herzuleitende Wille der gesetzgebenden Körperschaft einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., § 55 I 1; BAGE 18, 345, 358 = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG; BGHZ 46, 74, 79 f. und 62, 340, 345 ff.), sind diese Voraussetzungen hier aber nicht gegeben, da der Gesetzeswortlaut eindeutig und unmißverständlich allein auf gemietete Wohnungen und die durch diese entstehenden Aufwendungen abstellt.
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Abgesehen davon, daß sich der Erlaß nicht an den Kläger, sondern an die nachgeordneten Dienststellen gerichtet hat, ist durch ihn schon die nach § 4 Abs. 2 BAT vorgeschriebene gesetzliche Schriftform nicht gewahrt (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAGE 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).
  • BGH, 21.05.1974 - GSZ 2/72

    Unwirksame Auslandskonfiskation

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Abgesehen davon, daß Gesetzesmaterialien keine selbständige Bedeutung haben, sondern nur in Betracht kommen können, wenn der aus ihnen herzuleitende Wille der gesetzgebenden Körperschaft einen, wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., § 55 I 1; BAGE 18, 345, 358 = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG; BGHZ 46, 74, 79 f. und 62, 340, 345 ff.), sind diese Voraussetzungen hier aber nicht gegeben, da der Gesetzeswortlaut eindeutig und unmißverständlich allein auf gemietete Wohnungen und die durch diese entstehenden Aufwendungen abstellt.
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Denn im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht, das über einen Anspruch aus § 28 BBesG (jetzt § 57 BBesG) zu entscheiden hatte, geht es im Streitfall um einen tariflichen Anspruch gemäß Nr. 7 der SR 2 d zum BAT, in der nur mittelbar auf die beamtenrechtliche Regelung Bezug genommen ist (vgl. auch Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 12. März 1987 - GmS - OGB 6/86 -).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Die Vorinstanzen sind zu Recht von der Zulässigkeit der Feststellungsklage ausgegangen, da die Parteien nur über den Anspruchsgrund hinsichtlich des Mietzuschusses streiten und zu erwarten ist, daß die Beklagte einem rechtskräftigen Feststellungsurteil folgen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1974 - 4 AZR 560/73 - AP Nr. 5 zu § 44 BAT; BAG Urteil vom 16. August 1962 - 5 AZR 366/61 - AP Nr. 1 zu Saarland Arbeitsrechtseinführungsgesetz; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Abgesehen davon, daß sich der Erlaß nicht an den Kläger, sondern an die nachgeordneten Dienststellen gerichtet hat, ist durch ihn schon die nach § 4 Abs. 2 BAT vorgeschriebene gesetzliche Schriftform nicht gewahrt (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAGE 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).
  • BAG, 11.09.1974 - 4 AZR 560/73

    Zuweisung einer zumutbaren Wohnung - Entzug der Trennungsentschädigung -

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84
    Die Vorinstanzen sind zu Recht von der Zulässigkeit der Feststellungsklage ausgegangen, da die Parteien nur über den Anspruchsgrund hinsichtlich des Mietzuschusses streiten und zu erwarten ist, daß die Beklagte einem rechtskräftigen Feststellungsurteil folgen wird (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1974 - 4 AZR 560/73 - AP Nr. 5 zu § 44 BAT; BAG Urteil vom 16. August 1962 - 5 AZR 366/61 - AP Nr. 1 zu Saarland Arbeitsrechtseinführungsgesetz; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 16.08.1962 - 5 AZR 366/61

    Anhebung eines Arbeitseinkommens - Angemessene Vergütung - Kaufkraftdifferenz -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 26 Sa 629/11

    Auslandsaufenthalt - sogenannte Rotationsbeschäftigte - kein Zuschuss zum

    am 21. August 1979 (6 C 5.78 - ZBR 1980, 125 = Buchholz 235 § 57 BBesG F. 1975 Nr. 1; bestätigt durch BVerwG 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3, zu II der Gründe; abgelehnt durch BAG 21. Mai 1987 - 6 AZR 138/84, nv., zu II 2 der Gründe) entschieden, dass es Sinn und Zweck der Vorschrift gebiete, den - an den Regelfall eines Mietvertrages über die im Ausland benutzte Wohnung anknüpfenden - Begriff der "Miete" und den des "Mietzuschusses" unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Betrachtungsweise auszulegen und hierunter einen Zuschuss zu den Mehrbelastungen durch die auf einer Maßnahme des Dienstherrn beruhende Wohnsitznahme im Ausland zu begreifen.

    Dabei dient der "Mietzuschuss" speziell dazu, diejenigen Bediensteten zu entlasten, deren laufende Dienstbezüge durch die im Ausland anfallenden tatsächlichen Mietkosten stärker geschmälert werden, als es dem Gesetzgeber für die im Inland wohnenden Bediensteten zumutbar erscheint und die er dementsprechend bei der Bemessung des Gehalts bzw. des Lohns einbezogen hat (vgl. BAG 21. Mai 1987 - 6 AZR 138/84, nv., zu II 2 der Gründe).

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